Änderungen im Personenstandsrecht
Änderungen im Pass-, Ausweis- und Melderecht
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(ausgewählte Themen, höchstrichterlich, 5-Jahreszeitraum)
Hochzeit per Videotelefonie im Inland ungültig, wenn die Eheerklärung in Deutschland abgegeben wird
Gemäß Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB kann eine (verschiedengeschlechtliche) Ehe im Inland nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Danach müssen die Erklärungen der Eheschließenden vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden. Findet die Eheschließung dagegen im Ausland statt, kann das gegebenenfalls weniger strenge Recht des Eheschließungsorts angewendet werden.
Für die Eheschließung steht nach deutschem Rechtsverständnis der Konsens der Eheschließenden im Mittelpunkt. Daher ist auf den Ort der Abgabe der Eheschließungserklärungen abzustellen. Es genügt, dass eine der Erklärungen in Deutschland abgegeben wurde, weil damit ein wesentlicher Teil der Eheschließung im Inland verwirklicht wurde. Der hiervon abweichende Ort des Zugangs der Eheschließungserklärungen oder der ausländische Sitz des Trauungsorgans, an das die Erklärungen übermittelt werden, führen zu keiner anderen rechtlichen Bewertung. Die Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Inlandsform hat zur Folge, dass die Online-Eheschließung vor der ausländischen Behörde im Inland unwirksam ist.
BGH, Beschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 244/22
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Ein minderjähriges Kind teilt die Flüchtlingseigenschaft seines Elternteils
Ein minderjähriges Kind teilt im Hinblick auf das Personalstatut die Flüchtlings eigenschaft seines Elternteils, von dem es die alleinige Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaats ableitet. Hierzu genügt es, dass die Voraussetzungen nach § 26 AsylG vorliegen, die vom Gericht eigenständig zu prüfen sind. Einer Anerkennung durch die zuständige Behörde bedarf es nicht. Gleiches gilt für den Ehegatten des Flüchtlings jedenfalls dann, wenn beide Ehegatten aus schließlich dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen.
BGH, Beschluss vom 05. Juli 2023, XII ZB 155/20
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48 EGBGB - Reichweite und Grenzen / Recht zur Zweifelsvorlage nach § 49(2) PstG
BGH, Beschluss vom 19.10.2022 - XII ZB 425/21
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Zur Bindungswirkung der Bestimmung über den Geburtsnamen eines Kindes für früher geborene Geschwisterkinder
BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 504/21
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Zur Erstreckung der Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB auf den Vatersnamen russischen Rechts
BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - XII ZB 153/21
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Zu den im Geburtenregister einzutragenden Vornamen des gebärenden Elternteils bei Geburt durch einen
Frau-zu-Mann-Transsexuellen im Fall der bloßen Vornamensänderung des gebärenden Elternteils und zur Elternbezeichnung in
der Geburtsurkunde in diesem Fall
BGH, Beschluss vom 26.01.2022, ZB 127/19
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Grenzen bei der Fortführung des Geburtenregisters
Die spätere Vornamensänderung eines Elternteils aufgrund NamÄndG wird nicht in einen bereits bestehenden Geburtseintrag des Kindes eingetragen.
BGH, Beschluss vom 02.06.2021 - XII ZB 405/20
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Scheidung auf italienisch – Privatscheidung ja oder nein? Vorlage an EuGH
Ob die Registrierung einer Scheidung aufgrund übereinstimmender Erklärung der Beteiligten gegenüber dem Standesamt eine "Entscheidung" im Sinne der Brüssel-IIa-VO ist, muss nach Auffassung des BGH vom EuGH entschieden werden.
Beschluss vom 26.08.2020 – XII ZB 158/18
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